Schäden am Parkett:
Abrisse an der Stirnverleimung der Parkettstäbe in einer modernisierten Altbauwohnung in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg. Solche Verformungen können ursächlich auf dem nachträglichen Schwinden des Parkettfußbodens aufgrund zu hoher Einbaufeuchte des Holzes oder durch eine Verkürzung des Untergrundes (Estrich) hervorgerufen werden. Üblicherweise werden im Bereich der Türschwellen Scheinfugen eingeschnitten um unkontrolllierte Risse im Estrich zu verhindern. Diese müssen anschließend kraftschlüssig verschlossen werden.
Denkmalschutz?
Nicht mehr ganz zeitgemäße Ausstattung in einem Berliner Mehrfamilienhaus in Berlin-Zehlendorf.
Müll oder Werkstoff ?
Fenster- und Türabdichtung:
Die Fenster- und Türabdichtung eines Einfamilienhauses in Berlin-Biesdorf wurde nicht nach den Herstellerrichtlinien des Fugenbandherstellers eingebaut. Das
verwendete Multifunktionsband ist nur bis zu einer Fugenbreite von 30 mm zulässig. Die Unebenheiten im Leibungsbereich wuden nicht durch einen Glattstrich ausgeglichen.
Schäden an einer KMB-Abdichtung:
Die KMB-Abdichtung wurde durch die Konsolenverankerung der Tür- und Fensterbänke beschädigt, so dass die Abdichtung an dieser Stelle nicht mehr ihren Zweck erfüllt.
Unzureichender Schallschutz:
Randfugen Fliesenbelag: Der Randdämmstreifen wurde frühzeitig abgeschnitten, so dass durch Putzreste und Verunreinigen Körperschallbrücken entstehen. Eine Abdeckfolie zwischen Dämmung und Estrich konnte nicht festgestellt werden. Nach den Regeln der Technik muss diese mit dem Randdämmstreifen seitlich hochgezogen werden. Der Randdämmstreifen darf erst nach Einbau des Oberbelages abgeschnitten werden.
Schäden an Natursteinplatten:
Schäden am Natursteinbelag im Bad durch ein säurehaltiges Reinigungsmittel. Der Fußboden musste abgeschliffen werden.
Wasserschaden:
Wasserschaden im Bereich der Schornsteine im obersten Geschoss eines Berliner Mehrfamilienhauses in Berlin-Lichtenberg aus den 60er Jahren mit flach geneigtem Dach.
Instandsetzungsrückstau:
Nicht mehr zeitgemäße und gefährliche Installationen in einer Berliner Altbauwohnung in Berlin-Pankow.
Feuchte- und Schimmelbefall:
Feuchte- und Schimmelpilz an Fenster und Deckenflächen in einer 4-Zimmerwohnung in Berlin-Lichterfelde.
Die älteren Wasserschäden an den Deckenflächen sind abgetrocknet, wurden aber nie saniert. Weit fortgeschrittene Holzzerstörung der Holzkastenfenster infolge von stetiger Tauwasserbildung an den äußeren Glasflächen.
Die Anforderungen der Luft-, Schlagregen- und Winddichtigkeit an die Konstruktionsfugen der Fenster sind nicht erfüllt.
Schimmelbefall:
Kondensationsschäden und Schimmelpilzbefall in einer 2-Zimmer Altbauwohnung in Berlin Kreuzberg-Friedrichshain. Es sind Isolierglasfenster aus Kunstoff eingebaut, eine Außendämmung ist nicht vorhanden.
An den Fensteranschlüssen und in den Außenwandecken wurden erhebliche Wärmebrücken gemessen. Berechnungen ergaben, dass die Mindestanforderungen an den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt sind.
In der Wandnische ist zusätzlich die Innenwand von einem Schimmelpilzbefall betroffen. Kondensationsschäden an einer Innenwand sind aufgrund der höheren Oberflächentemperaturen selten zu beobachten, durch die verringerte Luftzirkulation in der kleinen Wandnische in Kombination mit einem fehlerhaften Lüftungsverhalten, jedoch möglich.